Recht der Heilberufe und Apotheken
Im Rechtsgebiet Medizinrecht beraten wir insbesondere im Recht der Heilberufe und Apotheken.
Unsere Leistungen umfassen dabei unter anderem das Gesellschaftsrecht und die dabei für Ärzte, Apotheker und Gesundheitsberufe zu berücksichtigenden Besonderheiten. Aber auch in vertraglichen Angelegenheiten, wie einem geplanten Kauf bzw. Verkauf einer Praxis oder Apotheke oder der Anmietung von Praxis- oder Apothekenräumen, beraten und begleiten wir unsere Mandanten. Dabei arbeiten wir eng und mit der Schneider + Partner GmbH zusammen, damit die Interessen unserer Mandanten auch in steuerrechtlicher Hinsicht bestmöglich wahrgenommen werden.
Wir beraten im Bereich des Apothekenrecht zu den für Apotheken und den Großhandel geltenden betrieblichen Bestimmungen ebenso, wie in medizin- und berufsrechtlichen Bereichen zum Arzneimittel-, Heilmittelerwerbs- und Retaxionsrecht. Ebenfalls beraten wir zu zivilrechtlichen Haftungsfragen, sofern diese nicht auf (ärztlichen) Behandlungsfehlern beruhen.
