Neuanfang

Sanierung

Unseren Mandanten stehen wir mit umfassender rechtlicher und kaufmännischer Kompetenz in einer eventuellen Unternehmenskrise zur Verfügung. Wir zählen zu den führenden im Insolvenzrecht beratenden Kanzleien Sachsens und können zusammen mit unserer Kompetenz im Handels- und Gesellschaftsrecht umfassend in der Krise beraten.

So sind wir gemeinsam mit unseren Kollegen der Graf Treuhand GmbH in der Lage, die Erstellung von Fortbestehensprognosen und Sanierungskonzepten kaufmännisch und fachlich zu begleiten. Soweit erforderlich, führen wir die Sanierungsgespräche mit allen Finanzierern, Lieferanten und Kunden. Sollte es zu keiner Einigung kommen, genügt unser Sanierungskonzept den Anforderungen eines Restrukturierungsplans nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), sodass wir gemeinsam versuchen, auf diesem Weg zum Sanierungserfolg zu kommen. Wir sehen das StaRUG auch als Möglichkeit, um das Unternehmen gefährdende Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern schnell und rechtssicher zu lösen.

Schließlich begleiten wir unsere Mandanten auch im Schutzschirm-, Eigenverwaltungs- oder Regelinsolvenzverfahren. Wir können gemeinsam mit der Graf Treuhand GmbH alle einem eigenverwaltenden Schuldner obliegenden kaufmännischen und rechtlichen Aufgaben übernehmen. Wir erstellen Insolvenzpläne oder gestalten die übertragende Sanierung auf einen neuen Rechtsträger. In jeder Phase des Verfahrens haben wir alle steuerlichen Fragen im Griff. Aufgrund unserer besonderen Expertise im Insolvenzarbeitsrecht können wir zudem alle erforderlichen arbeitsrechtlichen Maßnahmen ergreifen.

Im Ergebnis werden wir gemeinsam mit unserem Mandanten einen Sanierungserfolg erzielen - so wird die Krise zum Neuanfang.