Bank- und Kapitalmarktrecht
Wir beraten und vertreten außergerichtlich und gerichtlich insbesondere Finanzdienstleister bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
In Fällen der Insolvenz von Kapitalanlagegesellschaften übernehmen wir die Ermittlung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Initiatoren oder Gesellschafter sowie auch Anleger. Wir verfügen über besondere Expertise im Bereich der gerichtlichen Nichtigerklärung fehlerhafter Jahresabschlüsse und der damit zusammenhängenden Durchsetzung von Haftungsansprüchen. Zudem haben wir nachhaltig bewiesen, dass wir auch in Massenverfahren stets den Überblick behalten.
Unsere Beratung und gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung umfasst auch sonstige Ansprüche aus unerlaubten Handlungen und Pflichtverletzungen mit bank- und kapitalmarkrechtlichem Bezug, einschließlich der Prüfung von Anlageverträgen, Produktunterlagen und Jahresabschlüssen.
