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Verfahren vor dem Bundesgerichtshof

Am 28.05.2020 haben wir, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Zwade, einen Termin vor dem IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wahrgenommen. Im Streit stand dabei, ob Auszahlungen von Scheingewinnen im Rahmen eines Schneeballsystems als unentgeltliche Leistungen im Sinne des § 134 InsO angefochten werden können. Das verhandelte Verfahren stellt dabei nur eines von derzeit noch über 150 anhängigen Verfahren dar. Der Senat teilte im Termin seine vorläufige Rechtsauffassung mit. Mit einer Entscheidung ist am 1. Oktober 2020 zu rechnen.

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